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Meines Erachtens sind die Kosten für PV-Strom noch immer falsch berechnet. Berücksichtigt werden nur die "nicht gekauften Strommengen". Ggf. werden noch die durch fehlende Einspeisung fehlenden Erlöse berücksichtigt, aber das wäre an dieser Stelle auch noch zu prüfen.
Was aber definitiv fehlt, sind die Anschaffungs-/Abschreibungs-Berechnungen für eine PV-Anlage. Wer behauptet, dass der PV-Strom kostenlos ist, verschweigt dies. Angesichts der einmal mehr grundgesetzwidrigen Gesetzesänderung in 12/2022, wo rückwirkend zum 1.1.2022 alle Anlagen bis 30 KWp als "Spielerei" deklassiert wurden, weil man halt keine Ahnung hat, was die Vor-/Nachteile eines Gewerbebetriebs sind, haben sich je nach Erfolg der eingelegten Einsprüche (angehängt an BFH Az. III B 24/24 und Hauptsacheverfahren, das noch offen ist) schlicht die Bedingungen deutlich verschlechtert. Die Kalkulation vor der Investition wurden durch Ungleichbehandlung und Verstoß gegen Bestandschutzgrundlagen mit einem Schlag derart verschlechtert, dass es sich schlicht nicht mehr lohnt.
Warum? Ich habe es ausgerechnet. Bei wohlwollenden 20 Jahren Laufleistung fallen damit unter Beachtung von Anlagenkosten, Eigenstrom und Einspeisung 0,33 Euro/KWh an. Der Netzbezug kostet aktuell 0,38 Euro/KWh und wäre bei Bezug von 4500 KWh statt nur 1300 KWh bei 0,28 Euro/KWh.
Vor diesem rückwirkenden Gesetz, das bei vorheriger Kenntnis zu einer Entscheidung gegen die Anschaffung geführt hätte, hätte sich die Anlage durch Abschreibung bei nachgewiesener Gewinnabsicht (es wurde daher ja auch genehmigt!), nach 10 Jahren amortisiert. Legt man jetzt die obige Rechnung auf 10 Jahre aus, kostet die PV-KWh jetzt satte 0,75 Euro.
Soviel zu den guten Taten bei der Unterstützung der sogenannten Energiewende. Aber selbst ohne diesen neuerlichen Rohrkrepierer, der natürlich ab dem 23.03. NICHT korrigiert wird, wenn der BFH oder das BG / EUGH das nicht kassieren, müsste auch bei einem Gewerbebetrieb PV die reale Kostenstruktur abbildbar sein.
Describe the solution you'd like
Zur Berechnung der korrekten Kosten, sollten die Anschaffungs-/Betriebs-Kosten, sowie etwaige Abschreibungen mit erfasst werden und in die Berechnung einfließen. So wird eine ehrliche Bilanz daraus. Speziell in Kombination mit möglicher Einspeisung / erfolgter Einspeisung / Netzbezug.
Describe alternatives you've considered
Keine. Manuelle Exceltabellen aus den /bei mir E3DC) Statistiken und dem Zähler.
Additional context
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Jo, wir haben nicht den Anspruch allgemeine Wirtschaftlichkeitsberechnungen für PV- und Speichersysteme zu implementieren. Anschaffungkosten und co. sind definitiv out-of-scope.
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Meines Erachtens sind die Kosten für PV-Strom noch immer falsch berechnet. Berücksichtigt werden nur die "nicht gekauften Strommengen". Ggf. werden noch die durch fehlende Einspeisung fehlenden Erlöse berücksichtigt, aber das wäre an dieser Stelle auch noch zu prüfen.
Was aber definitiv fehlt, sind die Anschaffungs-/Abschreibungs-Berechnungen für eine PV-Anlage. Wer behauptet, dass der PV-Strom kostenlos ist, verschweigt dies. Angesichts der einmal mehr grundgesetzwidrigen Gesetzesänderung in 12/2022, wo rückwirkend zum 1.1.2022 alle Anlagen bis 30 KWp als "Spielerei" deklassiert wurden, weil man halt keine Ahnung hat, was die Vor-/Nachteile eines Gewerbebetriebs sind, haben sich je nach Erfolg der eingelegten Einsprüche (angehängt an BFH Az. III B 24/24 und Hauptsacheverfahren, das noch offen ist) schlicht die Bedingungen deutlich verschlechtert. Die Kalkulation vor der Investition wurden durch Ungleichbehandlung und Verstoß gegen Bestandschutzgrundlagen mit einem Schlag derart verschlechtert, dass es sich schlicht nicht mehr lohnt.
Warum? Ich habe es ausgerechnet. Bei wohlwollenden 20 Jahren Laufleistung fallen damit unter Beachtung von Anlagenkosten, Eigenstrom und Einspeisung 0,33 Euro/KWh an. Der Netzbezug kostet aktuell 0,38 Euro/KWh und wäre bei Bezug von 4500 KWh statt nur 1300 KWh bei 0,28 Euro/KWh.
Vor diesem rückwirkenden Gesetz, das bei vorheriger Kenntnis zu einer Entscheidung gegen die Anschaffung geführt hätte, hätte sich die Anlage durch Abschreibung bei nachgewiesener Gewinnabsicht (es wurde daher ja auch genehmigt!), nach 10 Jahren amortisiert. Legt man jetzt die obige Rechnung auf 10 Jahre aus, kostet die PV-KWh jetzt satte 0,75 Euro.
Soviel zu den guten Taten bei der Unterstützung der sogenannten Energiewende. Aber selbst ohne diesen neuerlichen Rohrkrepierer, der natürlich ab dem 23.03. NICHT korrigiert wird, wenn der BFH oder das BG / EUGH das nicht kassieren, müsste auch bei einem Gewerbebetrieb PV die reale Kostenstruktur abbildbar sein.
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Zur Berechnung der korrekten Kosten, sollten die Anschaffungs-/Betriebs-Kosten, sowie etwaige Abschreibungen mit erfasst werden und in die Berechnung einfließen. So wird eine ehrliche Bilanz daraus. Speziell in Kombination mit möglicher Einspeisung / erfolgter Einspeisung / Netzbezug.
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